Regeln des 100 für 20 Gewinnspiels

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GEWINNSPIEL: "100 FÜR 20"

Gemäß Artikel 69. des Glücksspielgesetzes (OG 87/09, 35/13, 158/13, 41/14, 143/14 und 114/22) und der Verordnung über die Organisation von Gewinnspielen (OG 8/10) Mejaši prvi d.o.o. mit Sitz in Split, Josipa Jovića 93, OIB:49368232868 erlässt Folgendes:

REGELN DES GEWINNSPIELS "100 für 20"

KLASSE: UP/I-460-02/24-01/44
Reg.No.: 513-07-21-01-24-2
Zagreb, 16. Februar 2024

Der Veranstalter des Gewinnspiels "100 für 20" (im Folgenden als Gewinnspiel bezeichnet) ist die Firma Mejaši prvi d.o.o., Josipa Jovića 93, 21000 Split, OIB: 49368232868, (im Folgenden: Veranstalter), und es findet im Einkaufszentrum Mall of Split zum Zwecke der Werbung für das Einkaufszentrum Mall of Split statt.

 

Artikel 2

Mit diesen Regeln (im Folgenden: die Regeln) legt der Veranstalter die Regeln für die Teilnahme am Gewinnspiel – One Hundred for Twenty (im Folgenden: das Spiel) fest.

 

Artikel 3

Der Zweck des Spiels ist es, Werbeeffekte für das Einkaufszentrum Mall of Split zu erzielen.

 

Artikel 4

Das Gewinnspiel wird im Zeitraum von Freitag, 1. März 2024 bis Freitag, 8. März 2024 realisiert .

 

Artikel 5

Diese Regeln gewährleisten die Gleichheit aller Teilnehmer und gleiche Gewinnchancen, wenn die in diesen Regeln vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt sind.

 

Artikel 6

Alle erwachsenen Bürger der Republik Kroatien haben das Recht zur Teilnahme, aber Minderjährige, Mitarbeiter des Vorstands des Einkaufszentrums Mall of Split, die in der Firma Mejaši prvi d.o.o. und Tulipan grupa d.o.o. beschäftigt sind, und deren unmittelbare Familienangehörige haben kein Teilnahmerecht.

 

Artikel 7

Eine Person kann nur einen Preis gewinnen. 

 

Artikel 8

Erklärung des Spiels:

Am Infoschalter des Zentrums gibt es "Karten", die ausgefüllt und in die Preisbox gesteckt werden müssen. 

Für die Zwecke des Gewinnspiels wurden 5.000 "Karten" hergestellt. 

Um am Spiel teilzunehmen, müssen Besucher des Einkaufszentrums eine Quittung vorlegen, mit der sie nachweisen, dass sie im Zeitraum vom 1. März 2024 bis zum 8. März 2024 einen Kauf im Einkaufszentrum Mall of Split getätigt haben.   in Höhe eines Mindestumsatzes von EUR 20,00. Der Höchstbetrag ist nicht festgelegt.

Für eine Rechnung von TC Mall of Split hat der Besucher Anspruch auf eine "Karte".

Falls eine Person mehr als ein Konto hat, das die oben genannten Bedingungen erfüllt, kann sie so viele Karten ziehen, wie sie ein Konto hat. 

 

Der Besucher ist verpflichtet, eine Karte mit persönlichen Daten auszufüllen:

- Vor- und Nachname

- Wohnadresse 

-E-Mail-Adresse

- Kontaktnummer (Telefon oder Mobiltelefon)

 

Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten für die Zwecke des Gewinnspiels verwendet werden, und stimmt den Datenschutzbestimmungen https://mallofsplit.hr/prava-koristenja/ und den Nutzungsbedingungen von https://mallofsplit.hr/uvjeti-koristenja/ zu.

Insgesamt gibt es zehn gleiche Auszeichnungen. Der Preis ist ein Mall of Split Geschenkgutschein im Wert von 100,00 EUR (einhundert Euro).

 

Am 11. März 2024 findet im Verwaltungsbüro der TC Mall of Split im 1. Stock des Zentrums (Adresse: Josipa Jovića 93, 21000 Split) eine öffentliche Ziehung der Gewinner statt. Zehn Gewinnkarten aus der Box, in der alle gesammelten Karten der Teilnehmer gezogen werden, werden von einer dreiköpfigen Kommission der TC Mall of Split gezogen.

Die Gewinner werden innerhalb von 24 Stunden auf der Website der Mall of Split, www.mallofsplit.hr, bekannt gegeben und direkt per E-Mail und telefonischem Kontakt auf der Karte kontaktiert.


Artikel 9

Die Preise sowie die Preisverleihung werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Das Gesamtpreisgeld beträgt 1.000,00 EUR (eintausend Euro) und besteht aus 10 (zehn) Preisen im Wert von jeweils 100 EUR (einhundert Euro) in Geschenkgutscheinen des Einkaufszentrums Mall of Split.                                  

 

Artikel 10

In Übereinstimmung mit positiven gesetzlichen Bestimmungen wird die Ordnungsmäßigkeit der Durchführung des Spiels von einer dreiköpfigen Kommission des Vorstands der Mall of Split durchgeführt, über die ein Protokoll geführt wird.

Die dreiköpfige Kommission besteht aus:

1. Antonija Rakuljić

2. Laura Rakuljić 

3. Marija Ibrišimović 

 

Artikel 11

Der Veranstalter des Gewinnspiels informiert den Gewinner und die Öffentlichkeit über den Gewinn und die Art und Weise der Gewinnabholung.

Die Preisabholung wird am Ende des Spiels organisiert, nicht vorher. Die Preise in Form von Geschenkgutscheinen der TC Mall of Split werden von den Gewinnern am Infoschalter des Zentrums gegen Vorlage eines rechtsgültigen Ausweisdokuments abgeholt, das mit den Angaben des Teilnehmers auf der "Karte" identisch ist. 

1 Gewinn im Wert von 100 EUR = 2 Geschenkgutscheine des Einkaufszentrums im Wert von 50 EUR).

Mit der Abholung des Preises erlöschen alle weiteren Verpflichtungen des Veranstalters gegenüber dem Gewinner. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich, wenn der Gewinner nicht antwortet oder die Einladung (mehrfach) ablehnt, die ihn über den Erhalt des Preises informiert, in diesem Fall unterliegt der Veranstalter nicht der Haftung für Schadenersatz. 

 

Artikel 12

Der Gewinn kann nicht gegen eine finanzielle Entschädigung eingetauscht werden. Der Sponsor ist verpflichtet, die Übernahme gemäß den vorstehenden Bestimmungen innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Spiels sicherzustellen.

 

Artikel 13

Bei Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, d.h. die er nicht vorhersehen, beseitigen oder vermeiden konnte (höhere Gewalt), kann der Veranstalter das Spiel vorübergehend oder dauerhaft beenden und die Öffentlichkeit entsprechend informieren.

 

Artikel 14

Mit der Teilnahme am Spiel akzeptiert jeder Teilnehmer die oben genannten Rechte und Pflichten aus diesem Reglement. Im Falle eines möglichen Rechtsstreits wird die Zuständigkeit des Stadtgerichts in Split bestimmt.

 

Artikel 15

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website der mallofsplit.hr in Kraft und ihre Gültigkeit dauert bis zur Erfüllung aller in den einzelnen Artikeln der Verordnung vorgesehenen Bestimmungen.

 

Artikel 16

Bei begründetem Verdacht auf Nichteinhaltung dieser Regeln und der Ordnungsmäßigkeit des Spiels im Allgemeinen behält sich der Veranstalter das uneingeschränkte Recht vor, einen Besucher, für den dies ohne weitere Erklärung gilt, vom Spiel auszuschließen. Durch die nachträgliche Feststellung einer Form von Unregelmäßigkeit und/oder Unregelmäßigkeit bei der Registrierung und Teilnahme des Gewinners am Spiel hat der Veranstalter das volle Recht, dem Gewinner den Preis zu entziehen und ihn einem anderen Teilnehmer zu verleihen.

 

Artikel 17

Durch die Teilnahme am Spiel bestätigen die Teilnehmer, dass sie mit den Regeln des Gewinnspiels vertraut sind und dass sie mit den Regeln der Regeln einverstanden sind und ihre Zustimmung geben, dass ihre gesammelten grundlegenden personenbezogenen Daten vom Verantwortlichen (Mejaši prvi d.o.o. und Tulipan grupa d.o.o., Split, Josipa Jovića 93) in Übereinstimmung mit diesen Regeln und zu folgendem Zweck verarbeitet werden dürfen:

• Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer zum Zwecke der Anmeldung zum Gewinnspiel 

• Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Gewinners zum Zwecke der Identifizierung bei der Preisvergabe

• Bekanntgabe des Gewinners des Spiels auf der Website der TC Mall of Split.

• Veröffentlichung von Inhalten in sozialen Netzwerken der Mall of Split zum Zwecke der Werbung und Realisierung des Spiels

• Weitergabe eines Teils der Daten an die Mitarbeiter der Tulipan grupa d.o.o. zum Zwecke der Zustellung des Preises (Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Kontakt, Kontakttelefon oder Mobiltelefonnummer)

 

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Einwilligung der betroffenen Person (registrierter Teilnehmer am Gewinnspiel), und die Kategorien der erhobenen personenbezogenen Daten sind Identifikationsdaten - Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Kontakt, Kontakttelefon oder Mobiltelefonnummer.

Die erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer und Gewinner des Gewinnspiels werden ausschließlich zu den oben genannten Zwecken verarbeitet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Gewinners erfolgt während der Dauer des Gewinnspiels, d.h. bis zur Beendigung des Gewinnspiels, sowie anschließend sechs Monate nach Durchführung des Gewinnspiels, sofern dies in den Spielregeln vorgeschrieben ist, und wird danach gelöscht.

 

Wir möchten bestätigen, dass alle Informationen im Zusammenhang mit den personenbezogenen Daten betroffener Personen (Teilnehmer des Spiels) für uns äußerst wichtig sind und dass wir den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst nehmen und ihn mit großer professioneller Verantwortung in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU2016/679) und den damit verbundenen Gesetzen und Satzungen angehen. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter https://mallofsplit.hr/prava-koristenja/ und https://mallofsplit.hr/uvjeti-koristenja/

 

Die Angabe personenbezogener Daten und die Einwilligung in die Verarbeitung sind freiwillig und die Bereitstellung ist eine Voraussetzung für die Durchführung des Gewinnspiels und des Preises.

 

Die erhobenen personenbezogenen Daten des Teilnehmers/Gewinners werden nicht in Drittländer (außerhalb der EU) übermittelt, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung oder es liegt eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vor.

 

Mit dieser Richtlinie und Datenschutzerklärung DATENSCHUTZRICHTLINIE informieren wir die Teilnehmer des Spiels über Folgendes:

• das Recht haben, Zugang zu personenbezogenen Daten und die Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung in Bezug auf den Teilnehmer zu verlangen  

• das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung dieser Daten und das Recht auf Datenübertragbarkeit

• die Möglichkeit haben, die betreffende Einwilligung durch einen schriftlichen Widerruf per E-Mail an folgende Adresse zu widerrufen: info@mallofsplit.hr, ohne die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund der Einwilligung vor ihrem Widerruf zu beeinträchtigen;

• das Recht haben, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (AZOP) einzureichen

 

Mit der Anmeldung zum Gewinnspiel erklären Sie, dass Sie volljährig sind und in die Verarbeitung personenbezogener Daten einwilligen können.

 

Artikel 18

Für den Fall, dass das Preisgeld nach Artikel 9 dieser Verordnung nicht vollständig an die Gewinner verteilt wird und sein Wert 663,61 Euro übersteigt, gemäss Artikel 69 Absatz 9 der Verordnung. des Glücksspielgesetzes (Amtsblatt 87/09, 35/13) ist der Veranstalter verpflichtet, den gleichen Betrag in einer öffentlichen Ausschreibung zu verkaufen und die durch den Verkauf erwirtschafteten Mittel innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der Frist für die Abholung der Preise an den Staatshaushalt zu zahlen.